Zivilitätstheoretische Rechtstheorie


Recht ist die Gesamtheit gültiger Regeln, die von allen Beteiligten effektiv eingefordert werden kann. Recht bilden also nur Regelungen, die als eigenständig einforderbar respektiert werden - ein fundamentaler Unterschied zum Denken und handeln in der Logik der Macht.


Ohne gesichert einforderbare Regelungen herrscht Rechtlosigkeit (Anomie). Werden Regelungen ohne allgemeine Einforderbarkeit als Recht propagiert und angewandt, herrscht Unrecht. Zwar ist auch ungleiches Recht, zum Beispiel das Ständerecht, historisch als (goittgegebenes) Recht aufgefasst und bezeichnet worden. Ungleiches Recht verliert aber seinen Rechtscharakter, wenn Benachteiligte ihre (geringeren) Rechte nicht effektiv einfordern können. Aber auch formell gleiches Recht verliert seinen Rechtscharakter, wenn es etwa durch die lobbyistische Verankerung von "Kleingedrucktem" manipuliert werden kann. Über eine formalistische Rechtsanwendung hinaus führt eine sachlich und/oder empatisch weise Rechtsanwendung


Damit ergibt sich folgende Abstufung von Rechtlichkeit: 

  1. Unrecht und Rechtlosigkeit
  2. Ungleiches Recht
  3. Manipulierbares gleiches Recht
  4. Effektiv geschütztes gleiches Recht
  5. Sachlich und empathisch weise Rechtsanwendung


Recht existiert in unterschiedlichen Formen (wie Öffentliches Recht mit Strafrecht und den Menschenrechten, Privatrecht sowie sektoralen Rechtsformen). Alle diese Rechtsformen lassen sich im Spektrum unterschiedlicher Zivilitätsniveaus vergleichend einordnen und analysieren.


Recht ist in allen Gesellschaften mit Zivilitätselementen von fundamentaler Bedeutung. Dabei kann es unterschiedliche Funktionen ausüben, so eine Koordinationsfunktion, Friedens- und Sicherheitsfunktionen, Funktionen der Werterhaltung und Wertentwicklung, Freiheitsfunktionen, Legitimationsfunktionen und eine Funktion der Herrschaftskontrolle. Wieweit und in welchen Formen Recht zustandekommt, hängt  nicht nur von einem sih selbst setzenden Rechtsdiskurs ab, sondern auch vom allgemeinen Zivilitätsniveau. So drohen in einem Krieg selbst minimale Rechtsbestände verloren zu gehen. Herrscht Macht weitgehend absolut, verliert Recht enorm an Bedeutung, und in einer Situation herrschender individueller Eigeninteressen wird Recht leicht zum Spielball Reicher und Mächtiger. Umgekehrt kann auch rechtlich-bürokratischer Formalismus die allgemeine Wohlfahrt schädigen.   


Unilateralistisch-eindimensionales Denken tut sich schwer mit der zweidimensionalen Figur des Rechts. So hat eigenständiges Recht in der Logik von Freund oder Feind keinen Platz. Machtlogisch gedacht werden kann Recht nur als herrschendes Recht entsprechend dem Karl Marx zugeschriebenen Satz: Das herrschende Recht ist das Recht der Herrschenden.  Und auch in interessenborniertem Denken (etwa Donald Trumps) ist Recht ein Unding. Dementsprechend versuchen Unilateralisten, unabhängiges Recht zu relativieren, zu unterhöhlen und zu beseitigen.


Genaueres zur zivilitätstheoretischen Rechtstheorie finden Sie in:

Kapitel 1 (Recht), Besondere Zivilitätstheorien (BZT 2026), S. 7 - 19