Zivilitätstheoretische Rechtstheorie


Recht ist die Gesamtheit gültiger Regeln, deren Geltung von allen Beteiligten effektiv eingefordert werden kann. Rechtscharakter haben also nur Regelungen, die als eigenständig respektiert werden - ein fundamentaler Unterschied zu absoluter Macht. Ohne einforderbare Regelungen herrscht Rechtlosigkeit (Anomie). Werden Regelungen ohne allgemeine Einforderbarkeit als Recht propagiert und angewandt, herrscht Unrecht.   


Zwar ist auch ungleiches Recht, zum Beispiel das Ständerecht, historisch als (goittgegebenes) Recht aufgefasst und bezeichnet worden. Ungleiches Recht verliert aber seinen Rechtscharakter, wenn Benachteiligte ihre (geringeren) Rechte nicht effektiv einfordern können - eine Gefahr, die bei herrschender Machtlogik groß ist. Aber auch gleiches Recht, das, etwa durch die lobbyistische Nutzung von Kleingedrucktem, manipuliert werden kann, verliert faktisch seinen Rechtscharakter. Gesichert ist Recht erst, wenn gleiches Recht effektiv geschützt wird. Über eine formalistische Rechtsanwendung hinaus führt schließlich eine sachlich und/oder empatisch weise Rechtsanwendung


Damit ergibt sich folgende Abstufung von Rechtlichkeit: 

  1. Unrecht und Rechtlosigkeit
  2. Ungleiches Recht
  3. Manipulierbares gleiches Recht
  4. Effektiv geschütztes gleiches Recht
  5. Sachlich und empathisch weise Rechtsanwendung


Recht existiert in unterschiedlichen Formen (wie Öffentliches Recht mit Strafrecht und den Menschenrechten, Privatrecht sowie sektoralen Rechtsformen). Alle diese Rechtsformen lassen sich im Spektrum unterschiedlicher Zivilitätsniveaus vergleichend einordnen und analysieren.


Recht ist in allen Gesellschaften mit Zivilitätselementen von fundamentaler Bedeutung. Dabei kann es unterschiedliche Funktionen ausüben, so eine.Koordinationsfunktion, Friedens- und Sicherheitsfunktionen, Funktionen der Werterhaltung und Wertentwicklung, Freiheitsfunktionen, Legitimationsfunktionen und eine Funktion der Herrschaftskontrolle. Wieweit und in welchen Formen Recht zustandekommt, hängt dabei nicht nur von einem autopoietischen Rechtsdiskurs ab, sondern auch von anderen Variablen mehr oder minder großer Zivilität. So drohen in einem Krieg selbst minimale Rechtsbestände verloren zu gehen. Herrscht Macht weitgehend absolut, verliert Recht enorm an Bedeutung, und in einer Situation herrschender individueller Eigeninteressen wird Recht leicht zum Spielball Reicher und Mächtiger. Umgekehrt kann auch rechtlich-bürokratischer Formalismus die allgemeine Wohlfahrt schädigen.   


Unilateralistisch-eindimensionales Denken tut sich schwer mit der zweidimensionalen Figur des Rechts. So hat eigenständiges Recht in der Logik von Freund oder Feind keinen Platz. Machtlogisch gedacht werden kann Recht nur als herrschendes Recht entsprechend dem Karl Marx zugeschriebenen Satz: Das herrschende Recht ist das Recht der Herrschenden.  Und auch in interessenborniertem Denken (etwa Donald Trumps) ist Recht ein Unding. Dementsprechend versuchen Unilateralisten, unabhängiges Recht zu relativieren, zu unterhöhlen und zu beseitigen.


Genaueres zur zivilitätstheoretischen Rechtstheorie finden Sie in:


Kapitel 1 (Recht), Besondere Zivilitätstheorien (BZT 2026), S. 7 - 19