Staatstheorie


Der Staat galt und gilt als legitimer Träger von Herrschaft - eine Auffassung, die auf absolutistisches Denken zurückgeht (Machiavelli 1513, Bodei 1576, Hobbes 1651). Demnach ist der Staat,  wie auch immer in ihm regiert wird, Krieg und Chaos vorzuziehen. Eine ideengeschichtliche Brücke dieses Staatsverständnisses in die Gegenwart bildet Max Webers Herrschaftsbegriff. Demnach besteht Herrschaft, wenn sich Beherrschte einem Befehl diszipliniert fügen (Weber 1921/1980, S. 28, 29, 122, 123); Herrschaft erscheint also als generell legitim. Vor allem aber gilt der Staat bis heute als Herrschaftsinstanz, so nach Georg Jellineks Drei-Elementen-Lehre des Staats als Einheit aus Staatsgebiet (abgegrenztes Territorium), Staatsvolk (zugehörige Bevölkerung) und Staatsgewalt (effektive, souveräne Herrschaftsmacht) (Jellinek 1900).


Zivilitätstheoretisch relativiert sich dieses Staatsverständnis: Zwar gehört das Gewaltmonopol zu einem modernen Staat (eine Anforderung, die selbst die waffenlobbyistische Trump-Regierung zu erfassen beginnt); es gibt aber auch illegitime staatliche Herrschaft, so Formen von Tyrannei ohne die Zustimmung der Bevölkerung und gegen jedes Menschenrecht. Andererseits können Staaten nicht nur als vertikale Herrschaftsorganisationen operieren, sondern auch verhandeln – ein Muster horizontaler Koordination, das Fritz Scharpf (1993, 2000) zum Konzept des Verhandelnden Staates geführt hat. Vor allem aber koordiniert sich der moderne Rechtsstaat gebunden an geltendes Verfassungs- und Verfahrensrecht, also zweidimensional. Operiert er in Form sachpolitischen öffentlichen Handelns, mehrdimensional.


Damit lässt sich der Begriff Staat (vom lateinischen status: Stand, Zustand, Stellung) nicht länger durch den Herrschaftsbegriff gefangen nehmen. Diese Kritik am immer noch absolutistisch beeinflussten Staatsverständnis – siehe etwa Chinas Anspruch absoluter Souveränität gegenüber jeglicher Kritik an Menschenrechtsverstößen oder den psychopathischen Unilateralismus Donald Trumps – reflektiert schließlich eine unbestreitbare Tatsache: Bisher gibt es auf der Erde keinen räumlich umfassenden Staat; vielmehr operieren Nationalstaaten, Konstellationen zwischen diesen sowie subnationale Regierungseinheiten in einem internationalen System konkurrierender Ansprüche und Legitimationsformen. Kein einziger Staat ist also absolut souverän; vielmehr verlangt öffentliches Handeln zum Wohl der Menschheit zwigend Kooperationsbereitschaft und Kooprationsfähigkeit.


Wer den Staatsbegriff angesichts dessen immer noch im Sinn absoluter Herrschaft verwendet, hat also zu wenig nachgedacht oder/und belügt sein Publikum bewusst. Vor allem aber wird damit dringend notwendiges politisches Lernen blockiert.


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Herrschaftsorganisation Staat? in: Besondee Zivilitätstheorien (BZT 2026), S. 21-23